Die Belieferung von Inkontinenzprodukten (aufsaugende Inkontinenz, also Einlagen und Windeln für Frauen und Männer) ist ein Spezialgebiet von uns. Wir sind zahlreichen Belieferungsverträgen der Krankenkassen beigetreten und beliefern bereits seit mehreren Jahren, so daß wir einen reichen Erfahrungsschatz aufbauen konnten und für alle Eventualitäten und Fragestellungen gewappnet sind.
Wir haben nicht nur Markenprodukte auf Lager, sondern können Ihnen auch hochwertige und bewährte und dennoch preisgünstige Alternativen bieten.
Im folgenden möchten wir Sie über die Details der Belieferung informieren.
Bitte beachten Sie, daß aus organisatorischen Gründen Belieferung und die Beratung über die Häfnet-Apotheke erfolgen!
Wie geht es los?
Um die Belieferung starten zu können, wird von uns ein erstes, ausführliches Beratungsgespräch geführt. In diesem werden die Patientendaten erfasst, die Inkontinenzartikel besprochen und die Belieferungsmodalitäten vereinbart. Es werden natürlich bei Bedarf auch Proben mitgegeben.
Aus unserer langjährigen Erfahrung heraus möchten wir Sie dabei um folgendes bitten:
- Vereinbaren Sie bitte für das Erstgespräch gerne auch telefonisch oder per Mail einen Termin mit uns. Die Dauer beträgt je nach Problemstellung etwa eine halbe Stunde. Da wir spezialisiertes Personal haben und das Gespräch seine Zeit braucht, ist ein gründlich vorbereiteter Termin weitaus sinnvoller als ein spontaner Besuch bei vollem Kundenandrang.
- Beachten Sie bitte auch, daß wir dieses Gespräch bevorzugt bei uns in der Häfnet-Apotheke durchführen. Da wir dort vollen Zugriff auf unser gesamtes Sortiment und sämtliche Produktmuster haben, können wir ohne Probleme auch flexibel auf Fragen und Probleme eingehen, die sich oft erst im Laufe der Beratung ergeben.
- In Ausnahmefällen führen wir das Gespräch natürlich auch bei Ihnen zu Hause.
- Bitte notieren Sie sich die Kleidergröße, das ungefähre Gewicht und den Hüftumfang des jeweiligen Patienten.
- Wenn Sie Kassenpatient sind, bringen Sie bitte das Rezept mit. Normalerweise genügt eine Verordnung über „aufsaugendes Inkontinenzmaterial“ mit einer zeitlichen Bedarfsangabe (z.B. „Quartalsbedarf“) und der Angabe des Diagnoseschlüssels (z.B. ICD10-Code: R32).
Wenn Sie nicht wissen, ob das Rezept richtig ausgestellt wurde, ist das kein Problem. Wir klären das in der Regel und im Fall der Fälle direkt mit Ihrem Arzt auf dem kleinen Dienstweg, ohne daß Sie sich nochmals bemühen müssen.
Bei einigen Kassen muß vor der ersten Abgabe das Rezept noch genehmigt werden, was von uns veranlasst wird und normalerweise kein Problem darstellt.
- Gerade für ältere Menschen oder nahe Angehörige ist das Thema sehr, sehr unangenehm. Aber keine Angst: die Beratung wird bei uns getrennt vom Verkaufsraum in einem extra Beratungszimmer durchgeführt. Für uns handelt es sich auch nicht um ein „Ausnahmethema“, sondern um den alltäglichen Umgang mit Patienten und deren Problemen. Also kein Grund, „schinant“ zu sein.
Es ist wichtig, daß das Gespräch vertraulich, aber auch offen im Umgang mit dem Thema geführt wird, so daß wir genau informiert sind und Sie über die passenden Produkte beraten können. Und bei Bedarf werden die Artikel dann auch in neutraler Verpackung ausgehändigt.
Welche Kosten entstehen?
Als Kassenpatient ohne Zuzahlungsbefreiung müssen Sie die reguläre Zuzahlung pro Monat bezahlen, bei z.B. Versicherten der AOK im Moment (Stand Juli 2017) 2,90€/Monat. Weitere Kosten fallen nicht an, es sei denn, Sie bestehen auf bestimmte Produkte (Wunschverordnung). In diesem Fall wird Ihnen der Zusatzpreis Ihres Produktes berechnet, falls er den normalen Monatsbedarf und die Monatspauschale überschreiten sollte. Beachten Sie, daß Ihnen diese Zusatzkosten dann nicht von der Krankenkasse erstattet werden können.
Wie geht es dann weiter?
- Nachdem im Erstgespräch ein oder mehrere Produkte ausgewählt wurden, können Sie diese monatlich oder bis zu einem 3-Monats-Bedarf bei uns abholen oder sich bringen lassen.
- Falls wir Ihre Produkte bei Ihnen vorbeifahren sollen, beachten Sie bitte, daß wir einen regelmäßigen Fahrturnus haben, den wir nur für Ausnahmefälle unterbrechen. Aber keine Angst: wir sind im Bereich Lörrach/Weil/Rheinfelden/kleines und großes Wiesental einmal pro Monat in Ihrer Nähe. Die Erfahrung hat gezeigt, daß es für Patienten und Angehörige kein Problem ist, den Bedarf auf die jeweilige Tour vorauszuplanen. Wollen Sie die Tour in Anspruch nehmen, informieren Sie uns bitte einige Tage vorher. Die Tourplanung wird Ihnen beim Erstgespräch ausgehändigt.
- Da wir mit eigenem Fahrer liefern und und uns auf die regionale Versorgung spezialisiert haben, führen wir keinen Postversand durch. Wenn Sie von weiter weg kommen informieren wir Sie gerne, ob eine Belieferung möglich ist. Bei uns vorbeikommen und abholen können Sie natürlich immer.
- Wenn sich Ihr Bedarf ändert, ist das kein Problem: Sie sind nicht auf feste Produkte festgelegt. Gerne beraten wir Sie auch in der laufenden Belieferung, falls sich etwas bei Ihnen ändern sollte und unterstützen Sie mit Produktmustern.
- Sie brauchen sich nicht dauernd um Rezepte zu bemühen. In der Regel sind diese über mehrere Monate gültig. Bei Bedarf bekommen Sie die Information von uns, so daß Sie das Rezept rechtzeitig in Ihrer Praxis bestellen und uns aushändigen können.
- Als Kassenpatient sind Sie für die Reichdauer des Rezeptes auf uns festgelegt. Sollten Sie aus triftigem Grund wechseln wollen, informieren Sie uns bitte rechtzeitig, bevor die Belieferung stattgefunden hat. Wenn Sie den Anbieter ohne Ankündigung wechseln oder sich versehentlich durch mehrere Anbieter versorgen lassen, fällt dies ganz schnell zuerst bei der Krankenkasse und dann bei uns auf. Bereits gelieferte Artikel werden dann als Privatrechnung in Rechnung gestellt. Bitte diesbezüglich keine Experimente, das ist nur mit größerem Aufwand und Peinlichkeiten verbunden. Wenn Sie wechseln wollen, dann müssen Sie vorher Ihren bisherigen Anbieter schriftlich informieren. Beachten Sie das bitte auch, wenn Sie zu uns wechseln möchten.
Heimpatienten (stationär) können von uns nicht mehr beliefert werden, hier gelten andere Verträge. Bitte informieren Sie uns bei einem entsprechenden Wechsel. Kurzzeitpflege wird weiterhin durch uns versorgt.
Sollte die Patientin oder der Patient versterben, informieren Sie uns bitte und halten Sie nicht angebrochene Packungen zur Abholung durch uns bereit. Wenn wir z.B. über mehrere Monate vorab beliefert haben, wird uns ab dem Todeszeitpunkt nichts mehr bezahlt. Zu viel bezahlte Zuzahlungen werden dann von uns rückerstattet.
Als regionaler Anbieter sind wir für Sie da und nicht weit weg und anonym. Deshalb: „Mit üüs cho mä schwätze“ - sprechen Sie uns an, wir helfen gerne bei Fragen und auch und gerade, bevor Probleme oder Missverständnisse entstehen. Nicht nur auf alemannisch oder fränkisch. Wir freuen uns auf Sie.
Wann muß ich die Apotheke unbedingt informieren?
- wenn ich zu einem anderen Anbieter wechseln möchte.
- wenn ich umziehe (Adresswechsel)
- wenn ich die Krankenkasse wechsele (Kassenwechsel).
- wenn ich in ein Pflegeheim als stationärer Patient wechsele - Kurzzeitpflege wird weiterhin durch uns versorgt.
- wenn der Patient oder die Patientin verstirbt.
Folgende Kassen werden von uns beliefert:
- AOK Baden-Württemberg
- BKK – Betriebskrankenkassen (siehe unten)
- IKK
- Knappschaft
- mhplus BKK
- BahnBKK
- SVLFG (ehemalige LKK - Landwirtschaftliche Krankenkasse)
weitere BKKen
- AudiBKK
- BahnBKK
- BertelsmannBKK
- BKK Aesculap
- BKK Diakonie
- BKK DürkoppAdler
- BKK Firmus
- BKK Groz-Beckert
- BKK Herford-Minden-Ravensberg
- BKK Krones
- BKK Linde
- BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg
- BKK Voralb Heller-Index-Leuze
- BMW BKK
- Die Bergische Krankenkassen
- Energie BKK
- EON BKK
- Heimat Krankenkasse
- Merck BKK
- mhplus BKK
- Siemens BKK
- Schwenninger BKK
- Securvita BKK
- SKD BKK
- Südzucker BKK
- Wieland BKK
Ist Ihre Kasse nicht aufgeführt, können Sie natürlich durch einen kurzen Anruf bei uns abklären, ob eine Versorgung möglich ist.